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MINT-Zertifikat

Das MINT-EC-Zertifikat wurde mit Unterstützung der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) sowie der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der Fakultätentage der Ingenieurwissenschaften und der Informatik an Universitäten (4ING.), der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) und des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall zum Schuljahr 2014/15 für alle MINT-EC-Schulen eingeführt. Es bündelt und dokumentiert das besondere Engagement von Schülerinnen und Schülern in MINT, während ihrer gesamten Schullaufbahn.


Verfahren zur Vergabe des MINT-EC-Zertifikates


Das MINT-EC-Zertifikat (siehe auch http://www.mint-ec.de/mint-ec-zertifikat.html) wird auf Antrag zusammen mit dem Abiturzeugnis an Schüler vergeben, die im Laufe ihrer Schulzeit kontinuierlich über den Unterricht hinaus besondere Leistungen in den MINT-Fächern erbracht haben. Schüler, die die Mindestbedingungen erfüllen, beantragen bis zu dem von der Schule festgelegten Termin die Verleihung des Zertifikats mit Hilfe eines Formulars (Antrag auf MINT-Zertifikat), einer Liste der erbrachten MINTLeistungen (Formblatt "Auflistung der MINT-Aktivitäten") sowie des ausgefüllten Dokumentationsheftes oder eines Portfolios, das Teilnahmebescheinigungen, Wettbewerbsurkunden usw. enthält.
Die Schule prüft die eingereichten Unterlagen und ermittelt gemäß der Vergaberichtlinien die Gesamteinstufung des Zertifikats. Schüler, die das MINT-Zertifikat erhalten, müssen Mindestanforderungen in den drei Anforderungsfeldern
I Fachliche Kompetenz
II Fachwissenschaftliches Arbeiten
III Zusätzliche MINT-Aktivitäten
erfüllen. In jedem der drei Anforderungsfelder werden die Schülerleistungen einer der drei Stufen
1 "mit Erfolg"
2 "mit besonderem Erfolg"
3 "mit Auszeichnung"
zugeordnet. Ein Zertifikat wird nur verliehen, wenn in jedem der drei Felder mindestens die Stufe 1 erreicht wurde. Die Gesamteinstufung des Zertifikates ergibt sich aus dem mathematisch gerundeten Mittelwert der in den drei Anforderungsfeldern erreichten Stufen.
Das MINT-EC-Zertifikat wird in Form einer vierseitigen Urkunde verliehen. Auf der Vorderseite wird der Name des Schülers sowie die Gesamteinstufung - "mit Erfolg", "mit besonderem Erfolg" oder "mit Auszeichnung" - des Zertifikates eingetragen. Auf den Innenseiten der Urkunde werden die in den Anforderungsfeldern II und III erbrachten Leistungen im Einzelnen aufgeführt. Die Rückseite der Urkunde enthält die Einstufung in die Anforderungsfelder.

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